Wie kann ich Kunde der Stadtwerke Schwerin werden?Um unser Kunde zu werden, melden Sie sich am besten direkt auf unserer Internetseite für die Belieferung mit Strom bzw. Gas an. Geben Sie dazu einfach Ihre Daten (PLZ, Ort, Straße und Jahresverbrauch) in einen unserer Produktrechner für Strom bzw. Gas ein, wählen Sie ein verfügbares Produkt aus und klicken Sie auf „Online abschließen“. Füllen Sie anschließend die angezeigten Eingabemasken bis zur letzten Seite aus und senden Sie die Daten an uns. Um alles Weitere kümmern wir uns. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Interessentennummer.
Wie läuft der Wechsel zu den Stadtwerken Schwerin ab?Nach Ihrer Anmeldung bei uns kündigen wir bis zum Monatsende bei Ihrem derzeitigen Lieferanten, wenn Sie dort nicht schon selbst gekündigt haben. Im gleichen Bearbeitungsschritt erfolgt die Anmeldung der Netznutzung bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber. Sobald uns beide Bestätigungen vorliegen, erstellen wir Ihre Vertragsbestätigung inkl. Abschlagsanforderung.
Wer kündigt bei meinem alten Strom-/Gaslieferanten?Die Kündigung bei Ihrem derzeitigen Lieferanten übernehmen wir gern für Sie. Nachdem uns Ihr Belieferungsauftrag vorliegt, kündigen wir zeitnah Ihr Lieferverhältnis bei Ihrem aktuellen Lieferanten, sofern Sie dies nicht schon selbst getan haben. Ihr derzeitiger Lieferant muss die Kündigung binnen zwei Wochen beantworten.
ACHTUNG: Wenn Sie schon selbst bei Ihrem derzeitigen Lieferanten gekündigt haben, nehmen wir keine zweite Kündigung bei diesem vor. Achten Sie dann bitte darauf, dass das
Kündigungsdatum bei Ihrem Altlieferanten (Vertragsende) mit dem nächstmöglichen Belieferungsdatum bei den Stadtwerken Schwerin übereinstimmt. Ansonsten besteht leider keine Garantie, dass wir die Belieferung zum gewünschten Termin aufnehmen können.
Wenn das Belieferungsdatum und das Kündigungsdatum
nicht übereinstimmen, werden Sie selbstverständlich auch nach Ablauf Ihres Altvertrages mit Energie beliefert. Zuständig für die Übergangszeit ist dann Ihr örtlicher Grundversorger, der die Belieferung automatisch aufnimmt.
Wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall erst in dem Monat bei uns anzumelden, in dem Sie sich bereits in der Grundversorgung befinden. Geben Sie in der Anmeldung bei uns dann bitte Ihren Grundversorger als Vorlieferanten an, damit wir bei diesem die Kündigung zum nächstmöglichen Termin durchführen können.
Was ist beim Umzug zu beachten?Bei einem Umzug müssen Sie Ihren bestehenden Strom-/Gasliefervertrag
selbst kündigen. An Ihrem neuen Wohnort werden Sie zunächst automatisch vom zuständigen Grundversorger mit Strom/Gas beliefert. Wenn Sie den Stadtwerken Schwerin spätestens
5 Wochen nach dem Umzug einen Belieferungsauftrag erteilt haben, kann die Belieferung in der Regel rückwirkend zum Einzugsdatum erfolgen.
Was muss ich beim Ausfüllen des Belieferungsauftrages beachten?Grundsätzlich müssen Sie den Auftrag vollständig und mit richtigen Angaben ausfüllen. Dazu sollten Sie die letzte Jahresrechnung Ihres Vorlieferanten zur Hand haben.
Da die Daten der Anmeldung sehr genau durch den alten Lieferanten und den Netzbetreiber geprüft werden, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Melden Sie sich mit dem gleichen Vertragspartner bzw. dem gleichen Nutzer der Verbrauchsstelle an, der bei Ihrem alten Lieferanten gemeldet ist. Verwenden Sie also die gleichen Angaben, die in der letzten Rechnung Ihres alten Lieferanten enthalten sind. Ansonsten kann es zu Rückfragen und Verzögerungen aufgrund von Ungereimtheiten kommen.
Beispiel: Wenn Sie bei Ihrem Vorlieferanten als „Ute und Klaus Mustermann“ geführt werden, sollten Sie dies ebenso in den Belieferungsauftrag an die Stadtwerke Schwerin eintragen.
- Achten Sie auf die korrekte Zählernummer.
- Für den Fall, dass Sie eines unserer Onlineprodukte ausgewählt haben, benötigen wir unbedingt Ihre korrekte E-Mail-Adresse, damit Sie unsere Nachrichten erhalten können.
Wo finde ich meine Zählernummer?Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung bzw. bei Neueinzug im Übergabeprotokoll. Sicher kann Ihnen auch Ihr Hausverwalter bei der Ermittlung Ihrer Zählernummer weiterhelfen.
Muss ich meinen Zählerstand zum Lieferbeginn ablesen?Die örtlichen Netzbetreiber sind verpflichtet, Ihren Zählerstand zu erfassen und zu übermitteln. Selbstverständlich können Sie uns Ihren Zählerstand über unser Direktservice-Portal nach Belieferungsbeginn auch selbst melden.