EU-geförderte Projekte

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Fragen zum Umzug


Bei einem Umzug gilt es an vieles zu denken. Wichtige Infos, z. B. welche Daten wir wann von Ihnen benötigen, haben wir Ihnen in unseren FAQs zusammengestellt:

Ich bin umgezogen oder ziehe demnächst um. Kann ich ohne Energie oder Wasser dastehen?

Auch wenn Sie umziehen, können Sie sich darauf verlassen, dass Sie zu jedem Zeitpunkt mit Energie und Wasser versorgt werden. Bedingung ist natürlich, dass die Immobilie an die Versorgungsnetze angeschlossen ist.

Wann muss ich meinen Umzug melden?


Melden Sie uns Ihren Umzug am besten schon vor der Wohnungs-/Schlüsselübergabe.

1. Schritt: Vorabinfo ca. 14 Tage vor der Schlüsselübergabe

Rufen Sie uns zirka 14 Tage vor dem Umzug unter der 0385 633-1427 an oder nutzen Sie „Mein Umzug“ in unserem Online-Kundenportal unter ► https://kundenportal.swsn.de . Auch wenn Ihnen noch nicht alle Informationen vorliegen, können wir Ihren Umzug vormerken und Sie zu den nächsten Schritten sowie zur Weiterbelieferung beraten.

2. Schritt: Ummeldung bis spätestens 5 Wochen nach der Schlüsselübergabe


Die vollständigen Umzugsdaten inklusive den Zählerständen zum Aus- bzw. Einzugstermin benötigen wir nach der Schlüsselübergabe innerhalb von 5 Wochen. Dann steht einer übergangslosen Ummeldung nichts im Wege.

Nutzen Sie für die Ummeldung am besten unser Online-Kundenportal. Unter „Mein Umzug“ können Sie alle Daten im Handumdrehen eingeben. Alles Weitere klären wir für Sie.

Welche Daten werden für die Ummeldung benötigt?


Für die Abmeldung der alten Wohnung benötigen wir:

  • Ihre bisherige Kundennummer
  • das Auszugsdatum
  • die Adresse für die Zustellung der Endrechnung
  • Auszugszählerstand bei Schlüsselübergabe für die alte Wohnung

Für die Anmeldung der neuen Wohnung benötigen wir:

  • Ihre neue Adresse
  • das Einzugsdatum
  • die neue Zählernummer(n)
  • Einzugszählerstand für die neue Wohnung

Kann ich meinen Vertrag beim Umzug mitnehmen?

Sofern eine Weiterbelieferung an der neuen Adresse möglich ist, ziehen wir gern mit Ihnen um.

Für Strom gilt: Je nach Vertragsmodell haben Sie bei uns in vielen Fällen die Möglichkeit, Ihren Stromliefervertrag einfach zu Ihrer neuen Adresse mitzunehmen. Die Vertragskonditionen einschließlich Preisen und Restlaufzeit bleiben dann dieselben wie vor Ihrem Umzug. Sollte keine Vertragsmitnahme möglich sein, wählen Sie einfach einen neuen Tarif aus.

Für Gas gilt: Für Gas bieten wir zwar keine direkte Vertragsmitnahme an, aber in den meisten Fällen ist eine Weiterbelieferung zu neuen Konditionen möglich. Das heißt, Sie schließen für Ihre neue Adresse einfach einen neuen Vertrag mit uns ab, sofern wir dort Gas liefern.

Für Wärme und Wasser gilt: Die Belieferung mit Wärme und Wasser bieten wir nur in Schwerin an. Ob und wie eine Weiterbelieferung nach Ihrem Umzug innerhalb Schwerins gestaltet werden kann, hängt von der Anschluss- und Eigentümersituation der einzelnen Immobilie ab.

Wir beraten Sie gern. Melden Sie sich einfach bei unserem Kundenservice unter Telefon 0385 633-1427 oder per E-Mail an kundenservice@swsn.de. Oder nutzen Sie das Kontaktformular im Kundenportal.

Wo finde ich meine Zählernummer?

Ihre Zählernummer finden Sie auf dem Zähler, auf Ihrer letzten Jahresrechnung bzw. bei Neueinzug im Übergabeprotokoll. Sicher kann Ihnen auch Ihr Hausverwalter bei der Ermittlung Ihrer Zählernummer weiterhelfen. Die Zähler befinden sich meist in der Wohnung oder im Keller. In manchen Wohnanlagen hat allerdings nur der Hausmeister Zugang zum Zählerraum.

Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?

Das ist kein Problem. Bis spätestens 5 Wochen nach Ihrem Einzug können Sie ohne weiteres mit den Stadtwerken Schwerin umziehen, d. h. innerhalb dieser Frist ist eine übergangslose Ummeldung möglich. Selbst danach können Sie mit Strom und Gas wieder zu uns wechseln, allerdings mit etwas Wartezeit. In der Zwischenzeit springt der lokale Grundversorger vor Ort ein.

Melden Sie sich einfach bei uns, Kundenservice-Telefon 0385 633-1427.

Wie erfahre ich die Höhe des Abschlags in meiner neuen Wohnung?

Wenn wir Ihren Umzug bearbeitet haben und Sie weiterbeliefern, erhalten Sie von uns ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen.