Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung
Wer legt die Leitungsführung fest?
Den Verlauf der Hausanschlussleitungen legen die Fachleute der Stadtwerke Schwerin fest. Ihre Wünsche werden dabei natürlich, soweit möglich, berücksichtigt. Auf keinen Fall dürfen die Hausanschlussleitungen überbaut werden. Sollten Sie Probleme mit der Außengestaltung Ihres Grundstückes haben, sprechen Sie uns bitte an, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Bei der Herstellung der Anschlüsse muss Baufreiheit gewährleistet sein, es dürfen sich also keine Gerüste, Bauschutt, Container o. ä. auf der Trasse befinden.
Wie steht es mit dem "Kleingedruckten"?
Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) sind die Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) mit den ergänzenden Bestimmungen für Wasser und Fernwärme, die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) mit den ergänzenden Bedingungen zur NAV und NDAV und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für die einzelnen Versorgungsmedien. Diese werden von Ihnen mit der Auftragserteilung anerkannt. Sie können sie in unseren Kundencentern oder hier einsehen.
Rechtsgrundlagen und Bedingungen:
Datenschutzhinweise Netzanschluss und Leitungsauskunft
Allgemeine Versorgungsbedingungen Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Ergänzende Bestimmungen zur AVBFernwärmeV
Technische Anschlussbedingungen Fernwärme bis 20 kW
Technische Anschlussbedingungen Fernwärme ab 20 kW
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen NGS
Ergänzende Bedingungen zur NAV und NDAV
Allgemeine Versorgungsbedingungen Wasser (AVBWasserV)
Ergänzende Bestimmungen zur AVBWasserV
Technische Vorschriften Wasser