Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung
Auch wenn Sie umziehen, können Sie sich darauf verlassen, dass Sie zu jedem Zeitpunkt mit Energie und Wasser versorgt werden. Bedingung ist natürlich, dass die Immobilie an die Versorgungsnetze angeschlossen ist.
Melden Sie uns Ihren Umzug am besten schon vor der Wohnungs-/Schlüsselübergabe.
1. Schritt: Vorabinfo ca. 14 Tage vor der Schlüsselübergabe
Rufen
Sie uns zirka 14 Tage vor dem Umzug unter der 0385 633-1427 an oder
nutzen Sie „Mein Umzug“ in unserem Online-Kundenportal unter
► https://kundenportal.swsn.de
. Auch wenn Ihnen noch nicht alle Informationen vorliegen, können wir
Ihren Umzug vormerken und Sie zu den nächsten Schritten sowie zur
Weiterbelieferung beraten.
2. Schritt: Ummeldung bis spätestens 5 Wochen nach der Schlüsselübergabe
Die vollständigen Umzugsdaten inklusive den Zählerständen zum Aus- bzw. Einzugstermin benötigen wir nach der Schlüsselübergabe innerhalb von 5 Wochen. Dann steht einer übergangslosen Ummeldung nichts im Wege.
Nutzen Sie für die Ummeldung am besten unser Online-Kundenportal. Unter „Mein Umzug“ können Sie alle Daten im Handumdrehen eingeben. Alles Weitere klären wir für Sie.
Für die Abmeldung der alten Wohnung benötigen wir:
Für die Anmeldung der neuen Wohnung benötigen wir:
Sofern eine Weiterbelieferung an der neuen Adresse möglich ist, ziehen wir gern mit Ihnen um.
Für Strom gilt:
Je nach Vertragsmodell haben Sie bei uns in vielen Fällen die
Möglichkeit, Ihren Stromliefervertrag einfach zu Ihrer neuen Adresse
mitzunehmen. Die Vertragskonditionen einschließlich Preisen und
Restlaufzeit bleiben dann dieselben wie vor Ihrem Umzug. Sollte keine
Vertragsmitnahme möglich sein, wählen Sie einfach einen neuen Tarif aus.
Für Gas gilt: Für Gas bieten wir zwar keine direkte
Vertragsmitnahme an, aber in den meisten Fällen ist eine
Weiterbelieferung zu neuen Konditionen möglich. Das heißt, Sie schließen
für Ihre neue Adresse einfach einen neuen Vertrag mit uns ab, sofern
wir dort Gas liefern.
Für Wärme und Wasser gilt: Die
Belieferung mit Wärme und Wasser bieten wir nur in Schwerin an. Ob und
wie eine Weiterbelieferung nach Ihrem Umzug innerhalb Schwerins
gestaltet werden kann, hängt von der Anschluss- und Eigentümersituation
der einzelnen Immobilie ab.
Wir beraten Sie gern. Melden
Sie sich einfach bei unserem Kundenservice unter Telefon 0385 633-1427
oder per E-Mail an kundenservice@swsn.de. Oder nutzen Sie das
Kontaktformular im Kundenportal.
Ihre Zählernummer finden Sie auf dem Zähler, auf Ihrer letzten Jahresrechnung bzw. bei Neueinzug im Übergabeprotokoll. Sicher kann Ihnen auch Ihr Hausverwalter bei der Ermittlung Ihrer Zählernummer weiterhelfen. Die Zähler befinden sich meist in der Wohnung oder im Keller. In manchen Wohnanlagen hat allerdings nur der Hausmeister Zugang zum Zählerraum.
Das ist kein Problem. Bis spätestens 5 Wochen nach Ihrem Einzug können
Sie ohne weiteres mit den Stadtwerken Schwerin umziehen, d. h. innerhalb
dieser Frist ist eine übergangslose Ummeldung möglich. Selbst danach
können Sie mit Strom und Gas wieder zu uns wechseln, allerdings mit
etwas Wartezeit. In der Zwischenzeit springt der lokale Grundversorger
vor Ort ein.
Melden Sie sich einfach bei uns, Kundenservice-Telefon 0385
633-1427.
Wenn wir Ihren Umzug bearbeitet haben und Sie weiterbeliefern, erhalten Sie von uns ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen.